3.4.2020: Vorrang- und Weißflächen
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen tritt zum 31. März 2020 in Kraft. Darin ausgewiesen sind u.a. die Vorrang- und Weißflächen im Weschnitztal und Überwald. Insgesamt dauerte es zehn Jahre bis der Sachliche Teilplan in dieser aktuellen Form in Kraft treten konnte. Der Teilflächennutzungsplan legt sogenannte "Vorrang-flächen" für die Steuerung der Windenergienutzung fest. Auf allen anderen Flächen ist die Errichtung von Windkraftanlagen demnach ausgeschlossen. Dies sind sogenannte "Ausschlussflächen".
Allerdings ist auch dieser Teilplan noch längst nicht abgeschlossen. Nach wie vor offen für die Nutzung von Windenergie können die sogenannten "Weißflächen" sein. Über diese Weißflächen soll in einem weiteren Änderungsverfahren entschieden werden. Die im Sachlichen Teilplan ausgewiesenen Weißflächen sind überwiegend Standorte, in denen Vorkommen von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten festgestellt wurden. Allerdings wird für die Weißflächen seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP DA) eine "gewisse Dynamik" unterstellt. Es wird also angenommen, dass bisherige Sichtungen und Dokumentationen windkraftsensibler Arten in zurückliegenden Zeiträumen künftig so nicht mehr vorhanden sein werden. Beispielsweise könnten Vögel, die bisher innerhalb einer ausgewiesenen Weißfläche gebrütet haben, künftig woanders brüten. Dann könnte eine Weißfläche kurzerhand in eine Vorrangfläche verwandelt werden. Umgekehrt funktioniert dies allerdings nicht. Brütet beispielsweise ein Vogel aktuell in einer ausgewiesenen Weiß- oder Ausschlussfläche und künftig in einer Vorrangfläche, so wird aus dieser Vorrangfläche definitiv keine Weiß- oder Ausschlussfläche mehr entstehen. Darüber ist die Entscheidung bereits mit dem aktuellen Teilplan gefallen. Lediglich Weißflächen können sich also noch in eine Vorrang- oder Ausschlussfläche verwandeln.
Im Weschnitztal und Überwald könnte dies für vier Weißflächen noch zum Tragen kommen. In der Grafik sind die betroffenen vier Gebiete rot umrandet und entsprechend hervorgehoben. Die Vorrangflächen sind rot straffiert unterlegt.
Wir hoffen, dass möglichst alle Weißflächen in ganz Südhessen den Ausschlussflächen zugeordnet werden. Bereits die ausgewiesenen 121 Windvorranggebiete in Südhessen mit mehr als 10.000 Hektar Fläche, bedeuten einen massiven und irreparablen Eingriff in unsere Natur. Es steht schon heute fest: Der windschwache Odenwald wird in eine Industrielandschaft für die Erzeugung von Flatterstrom umgewandelt und sein Gesicht endgültig verlieren.