2. März 2017: NABU sieht Ausschlusskriterium
Der NABU-Kreisverband Bergstraße sieht im zerstörten Brutvogelhorst ein mögliches Ausschusskriterium für die geplanten Windkraftanlagen auf dem Höhenrücken Stillfüssel. Es sei der Beweis dafür, dass eine Genehmigung des "Windparks" Stillfüssel erteilt worden ist, obwohl artenschutzrechtliche Gründe dagegen gesprochen hätten und, vor dem Hintergrund des jetzt zerstörten Vogelnestes, immer noch dagegen sprechen. Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht dies natürlich völlig anders. Ansonsten müsste der eigene Genehmigungsbescheid in Frage gestellt werden. Keine Behörde der Welt würde dies tun. Entega genießt Vertrauenschutz, daher wird standhaft an der Aussage festgehalten, alles akribisch und ordnungsgemäß geprüft zu haben. Nur ein neutrales Gericht kann die Genehmigung noch außer Kraft setzen. Apropos Gericht: NABU selbst klagt nicht gegen die Genehmigung des "Windparks" Stillfüssel. Der Kreisverband konnte sich nicht gegen die Entscheidung des Landesverbands durchgesetzen. Eine schallende Ohrfeige gegen alle aufrechten Mitglieder im NABU, die sich für den Erhalt ihrer Natur und Heimat vor Ort einsetzen und (leider) nichts gegen die - nach unserer Wahrnehmung - offensichtlich von der Windindustrie gekaufte Funktionärsebene auf Landesebene tun kann. Kein Einzelfall - der BUND lässt grüßen.