Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen tritt zum 31. März 2020 in Kraft. Darin ausgewiesen sind u.a. die Vorrang- und Weißflächen im Weschnitztal und Überwald. Insgesamt dauerte es zehn Jahre bis der Sachliche Teilplan in dieser aktuellen Form in Kraft treten konnte. Der Teilflächennutzungsplan legt sogenannte "Vorrang-flächen" für die Steuerung der Windenergienutzung fest. Auf allen anderen Flächen ist die Errichtung von Windkraftanlagen demnach ausgeschlossen. Dies sind sogenannte "Ausschlussflächen".
Allerdings ist auch dieser Teilplan noch längst nicht abgeschlossen. Nach wie vor offen für die Nutzung von Windenergie können die sogenannten "Weißflächen" sein. Über diese Weißflächen soll in einem weiteren Änderungsverfahren entschieden werden. Die im Sachlichen Teilplan ausgewiesenen Weißflächen sind überwiegend Standorte, in denen Vorkommen von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten festgestellt wurden. Allerdings wird für die Weißflächen seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP DA) eine "gewisse Dynamik" unterstellt. Es wird also angenommen, dass bisherige Sichtungen und Dokumentationen windkraftsensibler Arten in zurückliegenden Zeiträumen künftig so nicht mehr vorhanden sein werden. Beispielsweise könnten Vögel, die bisher innerhalb einer ausgewiesenen Weißfläche gebrütet haben, künftig woanders brüten. Dann könnte eine Weißfläche kurzerhand in eine Vorrangfläche verwandelt werden. Umgekehrt funktioniert dies allerdings nicht. Brütet beispielsweise ein Vogel aktuell in einer ausgewiesenen Weiß- oder Ausschlussfläche und künftig in einer Vorrangfläche, so wird aus dieser Vorrangfläche definitiv keine Weiß- oder Ausschlussfläche mehr entstehen. Darüber ist die Entscheidung bereits mit dem aktuellen Teilplan gefallen. Lediglich Weißflächen können sich also noch in eine Vorrang- oder Ausschlussfläche verwandeln.
Im Weschnitztal und Überwald könnte dies für vier Weißflächen noch zum Tragen kommen. In der Grafik sind die betroffenen vier Gebiete rot umrandet und entsprechend hervorgehoben. Die Vorrangflächen sind rot straffiert unterlegt.
Wir hoffen, dass möglichst alle Weißflächen in ganz Südhessen den Ausschlussflächen zugeordnet werden. Bereits die ausgewiesenen 121 Windvorranggebiete in Südhessen mit mehr als 10.000 Hektar Fläche, bedeuten einen massiven und irreparablen Eingriff in unsere Natur. Es steht schon heute fest: Der windschwache Odenwald wird in eine Industrielandschaft für die Erzeugung von Flatterstrom umgewandelt und sein Gesicht endgültig verlieren.
Ruth Bender von Wall Street Journal war bei der Demonstration in Rothenberg Ende Januar 2020 als Reporterin vor Ort. Ihre Eindrücke wurden nun in der Ausgabe des Wall Street Journal [www.wsj.com] mit der Schlagzeile "Germany’s Push for Wind Power Encounters Resistance" veröffentlicht. In ihrem Artikel geht Ruth Bender auch auf die gegenwärtige Situation der eingeleiteten Energiewende in Deutschland ein. Der weitere Ausbau, insbesondere von Windkraft, ist dabei ins Stocken geraten. Gerade dieser sollte vor dem Hintergrund des beschlossenen Kohleausstiegs im Jahr 2038 jedoch weiter forciert werden.
Es sind Artikel wie diese, die im Ausland gelesen werden und Meinungen über den deutschen Alleingang in Sachen Energiepolitik bilden lassen. Gebannt wird im Ausland darauf geschaut, wie es eine der führenden Exportnationen schafft, auf Flatterstrom umzusteigen und sich dabei gänzlich von Wind und Sonne abhängig zu machen. Naturverschandelung inklusive. Jenseits jeder Vernunft. Wohin soll das noch führen? Eines ist sicher: Dem deutschen Beispiel wird so schnell keine andere Nation folgen. Man wartet zunächst die Ergebnisse aus Deutschland ab. Ruth Bender und Kollegen werden sicherlich weiter berichten.
In einem aktuellen Rundbrief der Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird auf einen Sachverhalt aufmerksam gemacht, den alle Naturschützer und auch viele Juristen offensichtlich schon wussten: Die Ausnahme vom Tötungsverbot nach §45 Abs. 7 S. 1 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) ist rechtswidrig und darf nicht angewandt werden. So lautet ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen. Die Ausnahme sei nicht mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu vereinbaren. Diese ist im Übrigen bereits seit 1979 in Kraft. Somit gab das Verwaltungsgericht dem klagenden Umweltverband recht. Details sind dem beigefügten Rundbrief der NI vom 14. Februar 2020 zu entnehmen.
Welche Auswirkungen hat dies ggf. auf den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Windindustriepark Stillfüssel? Im Genehmigungsbescheid wurde die Ausnahme vom Tötungsverbot für den Mäusebussard aufgenommen und damit dessen Tötung, zugunsten der Errichtung des "Windparks", ausdrücklich zugestimmt. Man darf gespannt sein, welche Verbindlichkeit dieses Urteil aus Gießen mit sich bringt und ob sich auch andere Gerichte daran orientieren werden. Für den selbsternannten Öko-Strom-Anbieter Entega war dies für die praktische Umsetzung und den Bau der Anlagen offensichtlich ein willkommener Umstand im Genehmigungsbescheid. Gängige Praxis eben.
Zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Bürgerinitiative Siedelsbrunn und Ulfenbachtal unterstützten die Mahnwache der Bürgerinitiative Breuberg, die sich gegen die Errichtung von 10 Windindustrieanlagen mitten in intakten Waldgebieten stellt. Das Planungsgebiet gehört der BoFrost-Stiftung, künftiger Betreiber soll die Juwi AG sein. Mehr als 200 besorgte Bürger fanden sich am "Roten Buckel" in Rai-Breitenbach ein, um sich auf den neuesten Stand der Entwicklungen zu bringen. Die Windräder würden damit unterhalb der Burg Breuberg stehen, die aufgrund ihres guten Erhaltungszustands zu den eindrucksvollsten Burganlagen im Odenwald zählt.
23.1.2020: Demonstration in Rothenberg
Geschätzte 300 Teilnehmer sind trotz empfindlicher Kälte zu der ersten Demonstration nach Rothenberg gekommen. Den Aufruf dazu startete die neue gegründete Bürgerinitiative Rothenberg. Viele Vertreter aus den umliegenden Gemeinden sind angereist und unterstützten die Veranstaltung vor Ort tatkräftig. Vera Krug begrüßte zu Beginn der Veranstaltung und über das Megafon an Horst Schnur (Landrat a.D. Odenwaldkreis von 1991 bis 2009, Foto rechts), der immer wieder von Applaus und Trommelwirbel unterbrochen wurde. Es war ein starker Anfang für die neue BI und hat mit Sicherheit sowohl bei den Bürgern als auch bei den Waldbesitzern, Grundstückseigentümern und Projektierern Eindruck hinterlassen. Die Projektierer haben die Auseinandersetzung gescheut und ihre vorgesehene Abendveranstaltung im Gasthaus "Zur Frischen Quelle", die das Ziel von Pachtabschlüssen mit den privaten Grundstückseignern hatte, kurzfristig abgesagt. Selbstredend wird das nicht das Ende der Bemühungen der Projektierer sein. Schon jetzt wird Druck auf die einzelnen Wald- und Grundstücksbesitzer ausgeübt. Die Masche dabei mündet in der immer gleichen Aussage: "Ihr Nachbar hat bereits unterschrieben". Davon sollte sich jedoch niemand beeindrucken lassen und kühlen Kopf bewahren. Kurzfristig lockt vielleicht das Geld durch eine
Pachteinnahme für die Zuwegung, die vielleicht einen schönen Urlaub ermöglicht. Dafür allerdings die Heimat auf die nächsten 20 Jahren ruiniert zu haben und die Lebensbedingungen in der Gemeinde massiv einzuschränken, kann bestimmt nicht im Interesse des Gemeinwohls sein. Aber so funktioniert das Spiel mit der Energiewende: Einige wenige stopfen sich die Taschen mit den EEG-Subventionen voll, während die breite Masse vor vollendete Tatsachen gesetzt wird und ihrer Lebensqualität beraubt wird.
Am 29. Januar 2020 bezieht die Stadt Oberzent klar Stellung zum geplanten Windpark in Rothenberg und lehnt diesen mehrheitlich strikt ab.
Aktuell laufen die Planungen für die Errichtung von weiteren 13(!) Windindustrieanlagen in den Wäldern auf der Hirschhorner Höhe bei Rothenberg (Odenwaldkreis). Bereits heute blicken die Rothenberger auf die Windparke Greiner-Eck, Kahlberg und Stillfüssel. Ein weiterer Windpark würde die Umzingelung perfekt machen. In den vergangenen Wochen war durchgesickert, dass interessierte Firmen an die Bürger herangetreten sind, um für den Bau notwendige Flächen zu pachten. Eigentümer für Zuwegungen und Standorte der geplanten Windräder befinden sich ausnahmlos in Besitz privater Anwohner. Die Stadt Oberzehnt kann daher keinen Einfluss nehmen, obwohl klare Tendenzen seitens des Stadtparlaments bestehen, sich strikt gegen die Errichtung weiterer Windindustrieanlagen auszusprechen. An die Grundstückseigentümer wurden im Rahmen eines Informationsabends der BI Gegenwind Beerfelden-Rothenberg appelliert, nicht den kurzfristigen Profit zu sehen, sondern die langfristigen Auswirkungen zu beachten. Grundstückseigentümer haften persönlich für die Entsorgung der Anlagen, wenn der Betreiber des Windparks insolvent werden sollte. Da es sich um ein Windschwachgebiet handelt, erscheint dieses Szenario sehr realistisch. Nicht umsonst gründen Betreiberfirmen für einen Windpark eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Benötigtes Gelände wird dabei ausschließlich gepachtet und bewusst nicht gekauft. Hier ist also für jeden Grundbesitzeigentümer Vorsicht geboten.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17. Januar 2020 in Rothenberg (19.00 Uhr im Gasthaus "Hirsch") informierte Vera Krug, Sprecherin der BI Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal, als geladene Zeitzeugin über die Auswirkungen des Windparks Stillfüssel auf die Natur und das Zusammenleben der betroffen Bürger in der Gemeinde Wald-Michelbach. Sie forderte die Grundstückseigentümer dazu auf, ihr Gelände nicht zu verpachten. "Wir wollen das Klima retten, aber nicht durch Naturzerstörung vor Ort". Rund 100 interessierte Gäste nahmen an der Veranstaltung teil.
Wir, die Bürgerinitiativen Siedelsbrunn & Ulfenbachtal, bleiben weiterhin aktiv, auch wenn sich viele in Wald-Michelbach und Umgebung fragen mögen, warum eigentlich? Schließlich ist der am 30.12.2016 genehmigte "Windpark" Stillfüssel seit Ende 2017 (Betriebnahme in 2018) deutlich sichtbar und im laufenden Betrieb. Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt über die Genehmigung steht allerdings noch aus. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Obwohl das Regierungspräsidium Darmstadt nachweislich über 50 Horstkartierungen nicht ordnungsgemäß geprüft hat und die Genehmigung am letzten Arbeitstag des Jahres 2016 auf ausdrücklichen Wunsch der Behördenleitung (Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid) zur Sicherung der höheren EEG-Zulage für den Betreiber Entega durchgewunken wurde, bliebt ein Einschreiten des Verwaltungsgerichts Darmstadt bisher aus. Selbst ein von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im November 2016 bestätigter Schwarzstorch-Horst im 3km-Tabubereich der Windräder am Stillfüssel reichte nicht aus, die Genehmigung zu verhindern. Der Schwarzstorch-Horst hätte den Bau aller beantragten Windräder am Stillfüssel verhindert. Also entschloss sich das Regierungspräsidium Darmstadt dazu, Entega einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, der die Genehmigung des Windparkes doch noch ermöglichen sollte, was eigentlich unmöglich erschien. Rasent schnell wurde in den Monaten November und Dezember 2016 daran gearbeitet, es irgendwie doch noch hinzubekommen. Plötzlich lagen auch alle Unterlagen vollständig vor (23.12.2016), sodass auf dieser Basis dann am Vormittag des 30. Dezember 2016 ein Bote von Entega den Bescheid direkt im Regierungspräsidium Darmstadt abholen konnte. Man schätzt sich eben untereinander und pfegt offensichtlich eine gute Nachbarschaft in Darmstadt. Entega profitiert wohl auch von der geographischen Nähe zum Regierungspräsidium Darmstadt, schließlich liegen nur wenige Geh-Minuten zwischen der Geschäftsstelle von Entega und dem Verwaltungsgebäude des Regierungspräsidiums Darmstadt. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Daher hoffen wir weiter auf Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, die sich vielleicht auch mal in den Diensträumen der Verwaltungsgerichte umsehen wird.
Darüber hinaus geht es aber auch um sehr viel mehr. Weiterhin droht dem Odenwald die Verspargelung mit vielen zusätzlichen Windindustrieanlagen. Schon heute kann vom Ortsteil Siedelbrunn aus auf drei "Windparke" geblickt werden: Stillfüssel, Kahlberg und Greiner-Eck. Mit Blick auf die verabschiedete „Weißflächenplanung" des Regierungspräsidiums Darmstadt drohen weitere Windräder, auch um Wald-Michelbach herum. Darüber hinaus werden weitere neue Windräder im ganzen Odenwald installiert werden. Alle Anlagen werden in Waldgebiete errichtet und vernichten damit intakte Ökosysteme, Artenvielfalt und die freie Sicht auf die sanften Höhenrücken des Odenwalds. Politik und rücksichtslose Betreiber verwandeln unsere Region in eine Industrielandschaft. Rund 32.000 Windräder in Deutschland haben das Landschaftbild in Deutschland, dem Land der Dichter und Denker, in einen Industriepark verwandelt.
Das Klimakabinett in Berlin hat am 20. September 2019 Maßnahmen getroffen, die vielen im Land immer noch nicht weitreichend sind. Deutschland möchte das Weltklima retten und schafft sich dabei selbst ab, indem es als Export- und Industrienation auf unberechenbaren Flatterstrom aus Erneuerbaren Energien setzt. Die höchsten Strompreise in Europa haben wir bereits. Standortnachteile sind vorprogrammiert, energielastige Industrie wird über kurz oder lang abwandern. Anstatt in Innovationen, Bildung, Schulen, Universitäten, Infrastruktur, Gesundheit, Pflege und Sozialsysteme zu investieren, stecken wir viele hunderte von Milliarden Euro in den Ausbau von Energieformen, die bei Dunkelheit und Windflaute den Strombedarf nicht decken werden. Das wird übrigens immer so sein, auch wenn sich irgendwann einmal 100.000 Windräder drehen und sich auf jedem Dach in Deutschland Solaranlagen befinden sollten. Warum erkennt die Politik, warum erkennen vor allem unsere Ingenieure und Wissenschaftler diesen trivialen Zusammenhang nicht? Sehen Sie dazu den aktuellen Vortrag von Prof. Hans-Werner Sinn und erkennen Sie, warum die deutsche Energiepolitik so nicht funktionieren kann.
Leider dürfte auf Grundlage der Beschlüsse des Klimakabinetts klar sein, dass die Bundesregierung weiterhin auf den Ausbau Erneuerbarer Energien, allen voran Windkraft, setzten wird. Unsere Politiker möchten der Welt beweisen, dass ein exportabhängiger Industriestaat aus Atom, Kohle und womöglich auch bald aus Gas aussteigen kann, ohne seine Versorgung und vor allem seinen Wohlstand zu gefährden. Nicht nur das Ausland schaut gebannt auf dieses Experiment.
Lassen Sie uns irgendwie heiter bleiben. Vielleicht mit Heinz Becker.
16.12.2019: Wie retten wir das Klima und wie nicht?
Ein sehr sehenswerter Vortrag von Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts a.D., der den deutschen Alleingang in der Klimapolitik beschreibt und warum er in dieser Form nicht gelingen kann. Titel seines Vortrags: "Wie retten wir das Klima und wie nicht?". Ein MUSS für alle, die seriös über die Klimapolitik in Deutschland diskutieren wollen. Zum Teil werden dabei nach Ansicht von Prof. Sinn die trivalsten Zusammenhänge von Politikern ignoriert und der Bevölkerung Fakten und Sachverhalte nur unzureichend vermittelt. Welche Auswirkungen haben ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien, die zur Kompensation für den Ausstieg aus Kernkraft (bis 2022) und Kohle (bis 2038) so dringend benötigt? Welche Auswirkungen hat die politisch angestrebte Forcierung der E-Mobilität auf unsere künftige Stromversorgung und dessen Netzstabilität? Warum hat Deutschland die höchsten Stromkosten in Europa? Klarheit verschafft dieser Vortrag, den Prof. Sinn am 16. Dezember 2019 in in der großen Aula der Ludwig-Maximilans-Universität (München) hielt.
15.11.2019: Informationsveranstaltung
Knapp 200 Zuschauer kamen auf Einladung der Bürgerinitiative Siedelsbrunn und des Vereins "Für das Leben und die Freiheit e.V." zur Informationsveranstaltung am 15. November 2019 um 19.30 Uhr in die Rudi-Wünzer-Halle nach Wald-Michelbach. Die Veranstaltung stand unter der Überschrift "DEM KLIMA ZULIEBE. WAS NUN, WALD-MICHELBACH?".
Zur Fragestellung "Welche Auswirkungen hat die Energiewende auf unser Leben und unsere Umwelt?" konnten zwei Referenten gewonnen werden, die in ihren jeweiligen Fachgebieten als Koryphären gelten. Prof. Dr. rer. nat. Michael Wink, Ordinarius für Pharmazeutische Biologie an der Universität Heidelberg, bezog sich in seinem Vortrag auf aktuellste Veröffentlichungen zum Schutz der Artenvielfalt und referierte unter dem Titel: "Dem Erhalt der bedrohten Biodiversität muss höchste Priorität im Umweltschutz zukommen - ein Konfliktthema für Landwirtschaft und Betreiber von Windkraftanlagen". Prof. Wink beendete seinen Vortrag mit dem Fazit, dass die Errichtung der Windindustrieanlagen auf dem Höhenrücken Stillfüssel illegal seien.
Zudem referiere an diesem Abend Dr. med. Eckhard Kuck, der sich als Mediziner seit vielen Jahren mit Schallemissionen von Windkraftanlagen und darüber hinaus mit Strahlung durch Handy und Mobilfunknetze auseinandersetzt. Sein Vortragstitel lautete: "Gesundheitsgefahren als Folge der Energiewende". Eindrucksvoll schilderte Dr. Kuck auf welche gesundheitlichen Gefahren sich die Einwohner von Wald-Michelbach einstellen müssen. Im Anschluss standen beiden Referenten für eine Fragerunde zur Verfügung. Die Veranstaltung endete gegen 22.00 Uhr und stieß auf sehr positive Resonanz beim Publikum.
6. und 27.11.2019: Filmvorführung "End of Landschaft"
Am 6. November 2019 fand die erste von zwei angekündigten Kinovorführungen des Films "End of Landschaft - Wie Deutschland sein Gesicht verliert" statt. Etwa 50 Besucher kamen in das Kommunale Kino "Cine Wamiba" nach Wald-Michelbach. Mit dem Besucherzuspruch an einem Mittwochabend zeigten sich die Organisatoren sehr zufrieden. Das Kino bietet insgesamt 72 Sitzplätze. Erfreulich war, dass es gelungen ist, auch Menschen ins Kino zu locken, die vorher noch auf keiner Veranstaltung gegen Windkraft gesehen wurden. Das war eine der Zielsetzungen. Es sollte ein ganz normaler Kinoabend werden, an dem sich die Besucher selbst ein Bild über die Auswirkungen der Energiewende, ohne vorherige Begrüßung und Erläuterungen, machen konnten.
Der Film von Jörg Rehmann, der Anfang 2017 begann die Energiewende in Deutschland kritisch zu untersuchen, erfüllte dabei die Erwartungen des Publikums. Der Film zeigt die Energiewende in Deutschland aus einem anderen Blickwinkel, jenseits fernsehüblicher Berichterstattung. Er hat die Zuschauer sicherlich zum Nachdenken animiert.
Am 27. November fand an gleicher Stelle die zweite Vorführung statt. Dieses Mal waren alle Plätze des Kinos besetzt. Mehr geht einfach gar nicht. Einen faden Beigeschmack bei den Zuschauern hinterließ die im Film aufgezeigte Genehmigungspraxis unserer Behörden, die durch einen Informanten im Film aufgedeckt wurde. Der Film emotionalisiert, macht betroffen. Dies liegt sicherlich auch daran, dass der Filmemacher konkret auf die drei Standorte "Stillfüssel", "Kahlberg" und "Greiner-Eck" im Kreis Bergstraße eingeht. Herrliche Landschaftsbilder zum Ende des Films stimmen traurig darüber, was noch alles verloren gehen könnte, wenn weitere Windräder in intakte Waldgebiete des Odenwalds errichtet werden.
HINWEIS: Aufgrund des großen Interesses wird es am Samstag, den 1. Februar 2020, eine weitere Vorführung im Cine Wamiba geben. Beginn ist um 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei.
30.9.2019: Weiterhin Gefahr in Verzug! Verwaltungsgericht Darmstadt bleibt untätig.
Nach wie vor sind Rotmilane und Schwarzstörche nachweislich einer erhöhten Tötungsgefahr durch die Windräder am Stillfüssel ausgesetzt. Es besteht Gefahr in Verzug - leider wohl immer noch nicht für das Regierungspräsidium Darmstadt und dem Betreiber Entega, den selbsternannten Öko-Stromerzeuger, ebenfalls mit Sitz in Darmstadt. In diese Reihe gesellt sich nun auch offensichtlich das Verwaltungsgericht Darmstadt. Ob es an der geographischen Nähe liegt? Nach uns vorliegenden Informationen stellte eine Naturschutzvereinigung bereits im Juni 2019 einen Eilantrag auf Betriebsstopp der Anlagen wegen Tötungsgefahr beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Bis heute war es dem Verwaltungsgericht und seiner vorsitzenden Richterin nicht möglich einen Beschluss zu fassen. Unserer Ansicht nach bahnt sich ein Skandal an. Von effektivem Rechtsschutz kann auf jeden Fall keine Rede mehr sein. Ein klagebefugter Naturschutzverband wird hinsichtlich seiner Rechte einfach kalt gestellt, weil das Verfahren offensichtlich verzögert wird. Da die meisten Vögel wahrscheinlich bereits in ihren Sommerquartieren angekommen sind, kann das Verwaltungsgericht eigentlich entscheiden was es will. Ähnlich verlief es beim Eilantrag für den Rodungsstopp auf dem Stillfüssel im Februar/März 2017. Das Verwaltungsgericht entschied erst, als bereits vollendete Tatsachen geschaffen waren und überraschend festgestellt werden musste, dass es den Wald gar nicht mehr gibt. Der Eilantrag wurde "folgerichtig" abgelehnt. Der Klagegrund war verschwunden. Auch im aktuellen Eilantrag wird es kein anderes Urteil geben können. Der Klagegrund ist im sicheren Sommerquartier. Aber vielleicht kommen sie im neuen Jahr wieder? Übrigens wie in den Jahren 2018, 2017 und 2016. Zahlreiche Foto- und Videodokumentation liegen dem Verwaltungsgericht und dem Regierungsopräsidium davon vor. Passiert ist nichts. Trotz Tötungsgefahr, trotz Artenschutz. In Videobeitragsind ausgewählte Fotos mit Sichtungen aus dem Jahr 2019 zusammengestellt. Für alle diejenigen unter uns, die es immer noch nicht glauben wollen. Da gibt es viele unter uns, auch ohne Wohn- und Dienstsitz in Darmstadt. Die Realität stellt sich allerdings anders dar.
26.9.2019: Kundgebung in Wald-Michelbach
In Form einer Kundgebung vor dem Rathaus in Wald-Michelbach informierte die Bürgerinitiative über die aktuellen Beschlüsse des Klimakabinetts vom 20. September 2019. Prof. Dr. Gerhard Moroff informierte die Teilnehmer über mögliche Auswirkungen und Folgen dieser Beschlüsse. Sachverhalte wurden erläutert und verständlich dargestellt. Auch wurde der Blick in die Zukunft gerichtet, was die Erfolgschancen einzelner Maßnahmen betrifft. Den Beitrag von Prof. Moroff stellen wir sehr gerne auf YouTube zur Verfügung.