12. Januar 2017: Ohnmacht, Trauer und Wut
Ohnmacht, Trauer und Wut löste das Regierungspräsidium Darmstadt (RP DA) am letzten Werktag des Jahres 2016 bei den Mitstreiterinnen und Mitstreitern der Bürgerinitiativen Gegenwind Siedelsbrunn, Ulfenbachtal und Kahlberg aus. In einer Pressemitteilung des RP DA wurde am 30. Dezember 2016 mitgeteilt, dass sämtliche Anregungen und Bedenken der Einwender durch die jeweils zuständigen Fachbehörden umfassend geprüft und bewertet worden seien. Auch sei in den Genehmigungsbescheiden durch zahlreiche Auflagen dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen und dem Lebensraum der Tiere Rechnung getragen worden. Insgesamt wurden 10 Windanlagen auf einen Schlag genehmigt – ein schwarzer Tag für den Überwald.
Mit althergebrachten Floskeln in der Pressemitteilung versuchte das RP DA den Anschein einer ordnungsgemäßen Prüfung zu erwecken, die in Wahrheit wohl niemals eine war. Grund für die Genehmigungen der beiden „Windparks“ in quasi letzter Sekunde dürfte vielmehr das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sein, das für Unternehmen, die in Windkraft investieren, einschneidende Neuigkeiten ab 1. Januar 2017 mit sich bringt. Bislang hatten Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde eine staatlich festgelegte Vergütung erhalten. Künftig wird die Höhe dieser Förderung durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Gefördert wird am Ende der, der am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage fordert. Entega, als künftiger Betreiber des „Windparks“ Stillfüssel und EnBw als Betreiber des „Windparks“ Kahlberg erhalten somit noch die alte, sehr viel komfortablere Regelung mit garantierten üppigen Subventionszuwendungen auf die nächsten 20 Jahre.
Besonders überraschend ist die Genehmigung für den „Windpark“ Kahlberg. Kommt diese doch aus heiterem Himmel, denn noch am 22. Dezember 2016 wurde auf Anfrage beim RP DA bestätigt, dass entscheidende Unterlagen für die Genehmigung durch den Betreiber EnBw noch nicht vorliegen und daher mit einer Entscheidung erst in 2017 zu rechnen sei. Dass es aufgrund der eindeutigen artenschutzrechtlichen Situation im Eiterbachtal überhaupt zu einer Genehmigung für den „Windpark“ Stillfüssel kommen konnte, schlägt dem Fass nun endgültig den Boden aus. Schon seit geraumer Zeit drangen aus dem RP DA immer wieder Gerüchte durch, dass aufgrund massiver wirtschaftlicher Interessen Druck seitens Entega auf das RP ausgeübt werde, die Genehmigung möglichst zeitnah zu erteilen. Letztendlich dürfte der Genehmigungsbescheid auf Basis politischer Einflussnahme aus dem hessischen Energieministerium und seinem Minister Tarek Mohamed Al Wazir (Bündnis90/Die Grünen) zustande gekommen sein; eine andere Erklärung für die vielen Genehmigungen am 30.12.2016 erschließt sich nicht. Es wäre damit also reine politische Willkür, die hier den Ausschlag gegeben hat. Ferner wird kolportiert, dass die Verantwortlichen beim künftigen Betreiber Entega einen direkten Draht zu der Landesregierung in Wiesbaden hätten, um dort ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Würde sich dies tatsächlich bewahrheiten, wäre das schlicht und einfach ein handfester politischer Skandal. Es lege den Verdacht nahe, Politik sei käuflich.
Allein das nachgewiesene Brutvorkommen, Revierzentrum und Nahrungshabitat des Schwarzstorchpaares im Eiterbachtal machen eine Genehmigung unmöglich. Zusätzlich wurde durch die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt das gefundene Nest als Fortpflanzungsstätte des Schwarzstorches im Sinne des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG bestätigt. Alle sechs beantragten Windräder liegen im 3km-Tabubereich und sind daher schlicht und einfach nicht genehmigungsfähig. Das RP DA verstößt mit dem vorliegenden Genehmigungsbescheid gegen die eigenen verwaltungsinternen Richtlinien. Träger der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt ist u.a. das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Warum schließt sich das RP DA der neutralen Einschätzung der „eigenen“ Vogelschutzwarte nicht an und vertraut gleichzeitig einem interessengesteuerten Gegengutachten des Betreibers Entega?
Vieles ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar. Es geht nicht mehr um Artenschutz, es geht auch nicht mehr um Energiewende oder Klimaschutz – es geht einzig und alleine um Geld. Subventionen über 20 Jahre auf der einen Seite treffen auf leere Gemeindekassen auf der anderen Seite. Ein idealer Nährboden für sinnfreien Unfug. Insofern begrüßen auch die Bürgermeister der Gemeinden Fürth, Grasellenbach und Wald-Michelbach die nun vorliegenden Genehmigungen und reiben sich die Hände. Für Wald-Michelbach und seinen noch amtierenden Bürgermeister Joachim Kunkel, der natürlich die politisch getroffene Genehmigung begrüßt, bedeuten die Windräder eine jährliche Pachteinnahme von 240.000 EUR. Bei rund 11.000 Einwohnern bedeutet dies pro Kopf gerade einmal rund 21 EUR im Jahr. Für diesen, vergleichsweise bescheidenen Betrag, wird Natur, Landschaft, Heimat und Idylle unwiederbringlich geopfert.
Eine groteske Situation tut sich auf: Provinz-Bürgermeister machen sich auf, das Weltklima retten zu wollen. Der Bürgermeister der Gemeinde Fürth, Volker Oehlenschläger, spricht im Zusammenhang mit der Energiewende gar von einer ethischen Verpflichtung, die er persönlich für sich ableitet. Allerdings handeln Politiker im positiven Sinn nur dann verantwortlich, wenn ihre Rechtfertigungen bzw. Begründungen rational nachvollziehbar und begründet sind. Bei Oehlenschläger kommen hier bestimmt große Zweifel auf. Außerdem seien die Windkraftgegner im Überwald seiner Meinung nach zwar nicht militant, neigen aber zu einem radikalen Sprachgebrauch, weil sie nicht etwa von einem „Windpark“, sondern von "Industrieanlagen im Wald" sprechen. Wahrscheinlich verbindet der Bürgermeister mit einem „Windpark“ ein einsames Gänseblümchen auf einer grünen Wiese, das sich sanft im Wind hin und her bewegt. Die Realität mit stählernen Windrad-Monstern sieht leider anders aus. Amtskollege Markus Röth aus Grasellenbach spricht gar von "irgendeinen Tod", den wir sterben müssen. Wahrscheinlich meint er den Tod zugunsten der Energiewende. Das wären dann keine guten Aussichten für die Menschen im Überwald.
Ist es schlicht und einfach fehlender Sachverstand, der zu einer solchen ideologischen Verblendung führen kann? Dem könnte durch Lesen des Buches „Geopferte Landschaften“ (ISBN 978-3-453-20127-9) entgegengewirkt werden. Die ersten 102 Seiten des Buches reichen schon völlig aus, um einen anderen Blick auf das Thema Energiewende gewinnen zu können. Dieter Nuhr, bekannter Kabarettist, Komiker und Autor brächte es auf den Punkt, wenn er den Bürgermeistern des Überwaldes seinen legendären und oft gebrauchten Spruch entgegenwerfen würde: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten“. Ob er tatsächlich tun würde, werden wir leider nicht erfahren.
In Bezug auf die vorliegenden Genehmigungen für Stillfüssel und Kahlberg geht es auch nicht mehr alleine um die Frage „PRO oder CONTRA Windkraft“. Hier geht es auch um die Frage, ob sich wirtschaftliche und/oder politische Einflussnahme über Verwaltungsinstitutionen hinwegsetzen darf und ob damit überhaupt noch eine neutrale Prüfung der Sachlage vor Ort möglich ist? Hier wird aktuell zugunsten der Windenergie eindeutig eine rote Linie überschritten. Das Vertrauen der Bürger in die Politik ist ohnehin schon mehr als nachhaltig angekratzt. Wenn nun allerdings noch der Glaube in die Integrität von Verwaltungsbehörden nachhaltig erschüttert wird, sollte dies nicht nur auf politischer Ebene ein Alarmsignal auslösen.
Was bleibt ist die Hoffnung. Die Hoffnung auf das Unmögliche - nämlich auf Einsicht und Vernunft in quasi ebenfalls letzter Sekunde. Die Einsicht darauf, dass es in windschwachen Waldgebieten keinen Sinn macht, Windräder zu errichten und nur die Aussicht auf Subventionen diesen Gedanken überhaupt am Leben erhalten. Die Vernunft darauf, dass es weitaus größeren Anstrengungen und anderer Lösungen bedarf die Energiewende in Deutschland tatsächlich nachhaltig voranzubringen, anstatt weiterhin blind einer fehlgeleiteten Energiepolitik Folge zu leisten. Bleiben wir aber realistisch: Gerichte werden über den Ausgang und weiteren Verlauf entscheiden müssen.